Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat auf Grund von § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung i.V.m. §§ 110 Abs. 5, 112 Abs.1 GemO und § 7 Abs. 1 ZwVG sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes zur Förderung der Kulturarbeit im Einzugsgebiet der Stadt Eisenberg in dem Jahr 2022 geprüft.
Der Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) liegen in der Zeit vom Donnerstag, dem 07. März 2024 bis einschließlich Freitag, dem 15. März 2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.