Einwohnerantrag vom 27.01.2025 – Widerspruch gegen den Hebesatz von 650 % und Beantragung einer transparenten Neuberechnung eines niedrigeren Hebesatzes
Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde der Antrag vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.02.2025 aus folgenden Gründen als unzulässig zurückgewiesen:
Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut des Einwohnerantrages enthalten. Es reicht nicht aus, wenn der volle Wortlaut nur auf dem Deckblatt abgedruckt ist und die Unterstützungsunterschriften lediglich unter einem Text, der auf den Wortlaut des Einwohnerantrages verweist, geleistet werden. Notwendig ist vielmehr, dass die Unterschrift auf einem Blatt (gegebenenfalls auf der Rückseite) erfolgt, auf dem der ausformulierte Antrag, die Begründung sowie die Angaben der Vertreter enthalten sind.
Die Unterstützungsunterschriften können nur persönlich geleistet werden und nicht durch Vertreter, so dass die erforderliche Anzahl der Unterschriften nicht erreicht wurde.