Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Ramsen Blatt 371 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 04.04.2024 um 10.00 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal 2 versteigert werden:
Gemarkung Ramsen, Flurstück 139/2, Gebäude- und Freifläche
| Gänsberg 5 | zu 110 m² |
Verkehrswert gemäß §§ 74a ZVG:
| Grundstück | 30.000 € |
Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit Satteldach bebautes Grundstück sowie einem Kfz – Stellplatz. Der bauliche Zustand ist unbefriedigend. Es besteht ein erheblicher Unterhaltsstau, Schäden und allgemeiner Renovierungsbedarf. Wohnfläche ca. 86 m².
Beschlagnahme: 14.09.2023
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.