Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat auf Grund von § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung i.V.m. § 111 Landeshaushaltsordnung sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften die Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Eisenberg unvermutet überörtlich geprüft.
Der Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) liegen in der Zeit vom Donnerstag, dem 21. März 2024 bis einschließlich Freitag, dem 02. April 2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.