Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) jeweils in der geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 284.270 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 284.270 € | |
| E23 | der Jahresfehlbetrag | 0 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| F23 | der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € |
| F27 | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| F32 | die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| F33 | der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| F40 | der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
Für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf werden gemäß § 10 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet von den Mitgliedern Umlagen in Höhe von
230.270 €
erhoben. Sie werden nach dem Kostenverteiler, der Anlage dieser Satzung ist, umgelegt. Die Umlagen sind in zwei Raten am 01.04. und 01.10. des Haushaltsjahres zur Zahlung fällig.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis 17.04.2023 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).