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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Erdekaut

für das Haushaltsjahr 2023/2024

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite sind nicht erforderlich.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Umlage

Die Verbandsumlage für die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Stadt Eisenberg (Pfalz)

(60 %)

44.568,60 €

39.720,60 €

Gemeinde Hettenleidelheim

(40 %)

29.712,40 €

26.480,40 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 15.123,70 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 15.123,70 €, zum 31.12.2023 15.123,70 €, zum 31.12.2024 15.123,70 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Wertgrenze für die Erheblichkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO wurde bisher nicht festgelegt.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze für Investitionen wurde bisher nicht festgelegt.

Eisenberg, den 23.03.2023
gez. (Funck) Verbandsvorsteher

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 30.03.2023 bis einschließlich Montag, den 10.04.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).