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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Amtsblatt Wiesengräber Schmuck entfernen bis 31.03.

Wiesengrabstätten auf dem Eisenberger Friedhof

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf den Wiesengrabstätten auf dem Friedhof in Eisenberg, gemäß § 14 Abs. 4 der aktuellen Friedhofsatzung keinerlei Grabschmuck etc. abgelegt werden darf.

Eine mehr als großzügige Ausnahme wurde soweit eingeräumt, dass die Wiesengräber in der Winterzeit (01.11. bis 31.03.) mit Grabschmuck versehen werden dürfen, da in diesem Zeitraum keine Rasenpflege durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die Grabfläche geräumt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Grabschmuck nach Ablauf der vorgenannten Frist von der Friedhofsverwaltung ohne nochmalige schriftliche Erinnerung entfernt wird.

Sollte die oben genannte großzügig eingeräumte Ausnahmegenehmigung künftig nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen strikt nach der Friedhofsatzung zu handeln und grundsätzlich keinerlei Grabschmuck auf den Wiesengräbern mehr zu dulden; ausgenommen ist der Blumenschmuck anlässlich der Beisetzung.

Die Friedhofsverwaltung der

Verbandsgemeinde Eisenberg

Wiesengrabstätten auf dem Friedhof in Kerzenheim

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf den Wiesengrabstätten auf dem Friedhof in Kerzenheim, gemäß § 18 Abs. 3 der aktuellen Friedhofsatzung keinerlei Grabschmuck etc. abgelegt werden darf.

Eine mehr als großzügige Ausnahme wurde soweit eingeräumt, dass die Wiesengräber in der Winterzeit (01.11. bis 31.03.) mit Grabschmuck versehen werden dürfen, da in diesem Zeitraum keine Rasenpflege durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die Grabfläche geräumt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Grabschmuck nach Ablauf der vorgenannten Frist von der Friedhofsverwaltung ohne nochmalige schriftliche Erinnerung entfernt wird.

Sollte die oben genannte großzügig eingeräumte Ausnahmegenehmigung künftig nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen strikt nach der Friedhofsatzung zu handeln und grundsätzlich keinerlei Grabschmuck auf den Wiesengräbern mehr zu dulden; ausgenommen ist der Blumenschmuck anlässlich der Beisetzung.

Die Friedhofsverwaltung der

Verbandsgemeinde Eisenberg

Wiesengrabstätten auf dem Friedhof in Ramsen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf den Wiesengrabstätten auf dem Friedhof in Ramsen, gemäß § 16a Abs. 3 der aktuellen Friedhofsatzung keinerlei Grabschmuck etc. abgelegt werden darf.

Eine mehr als großzügige Ausnahme wurde soweit eingeräumt, dass die Wiesengräber in der Winterzeit (01.11. bis 31.03.) mit Grabschmuck versehen werden dürfen, da in diesem Zeitraum keine Rasenpflege durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die Grabfläche geräumt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Grabschmuck nach Ablauf der vorgenannten Frist von der Friedhofsverwaltung ohne nochmalige schriftliche Erinnerung entfernt wird.

Sollte die oben genannte großzügig eingeräumte Ausnahmegenehmigung künftig nicht eingehalten werden, sehen wir uns gezwungen strikt nach der Friedhofsatzung zu handeln und grundsätzlich keinerlei Grabschmuck auf den Wiesengräbern mehr zu dulden; ausgenommen ist der Blumenschmuck anlässlich der Beisetzung.

Die Friedhofsverwaltung der
Verbandsgemeinde Eisenberg