Bitte beachten Sie: sofern Sie eine Auskunftssperre beantragt haben, wird Ihr Jubiläum nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Ebenso erhalten Sie keinen Besuch des jeweiligen Ortsbürgermeisters. Sollten Sie dennoch den Wunsch haben, an Ihrem Jubiläumstag Besuch zu bekommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Rathaus.