„Bekanntmachung der Gemeinde Kerzenheim“
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 02.04.2024 den Mitgliedern des Gemeinderates zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 03.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragsaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kerzenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 03.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Vorsitzende Ortsbürgermeisterin Andrea Schmitt, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an m.fraede@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Gemeinderat Kerzenheim wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |