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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Eisenberg (Pfalz)

Bebauungsplan „Industriepark Süd, 5. Änderung

Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Eisenberg hatte in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriepark Süd, 5. Änderung“ gefasst. Dieser wurde am 12.06.2024 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) öffentlich bekannt gemacht.

Planungsanlass ist die Erweiterung des Bebauungsplanes zur Vergrößerung vor-handener Gewerbeflächen in der Straße „Am Gielbrunnen“. Die Erweiterungsfläche befindet sich an der östlichen Außengrenze des Bebauungsplanes „Industriepark Süd“, hat eine Größe von etwa 2.200 m² und befindet sich im Bereich der im Be-bauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche.

Die Fläche wird vom angrenzenden Unternehmen dringend zur Erweiterung der be-stehenden Gewerbefläche benötigt. Die neue Fläche soll teils als reine Lagerfläche für Trafostationen (auf Grund der daneben befindlichen Hochspannungsfreileitung) und teils als überbaubare Fläche (Lagerhalle u.ä.) genutzt werden, wobei die im bis-her bereits bebaubaren Teil bestehenden Festsetzungen übernommen werden.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist diese Fläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie teils als Fläche mit Wasserrechtlichen Festsetzungen

(Wasserschutzgebiet) dargestellt. Aus diesem Grund wird hier eine entsprechende Änderung notwendig, die bei einem laufenden Änderungsverfahren zum Flächen-nutzungsplan berücksichtigt ist.

Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope ausgewiesen. Die Integration der Belange von Natur und Landschaft erfolgt auf der Grundlage des Fachbeitrages Naturschutz, der begleitend zur Bauleitplanung durch das Büro BBP aufgestellt wird.

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeit-raum vom 14.06.24 bis 15.07.24 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.

Der Stadtrat Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 über die vorge-tragenen Anregungen und Einwände beraten, diese abgewägt und Beschlüsse dazu gefasst.

Folgende Unterlagen lagen bei der Erstellung der Entwurfsplanung vor und wurden dabei berücksichtigt:

- Planurkunde

- textliche Festsetzungen

- Begründung

- Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz

- Stellungnahmen folgender Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie anerkannter Naturschutzverbände:

1.

DB Services Immobilien GmbH (11.07.2024)

2.

Deutsche Telekom Technik GmbH (14.06.2024)

3.

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer (17.06.2024)

4.

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (19.06.2024)

5.

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Abteilung Abfallentsorgung (25.06.2024)

6.

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde (16.07.2024)

7.

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Abteilung Brandschutz (09.07.2024)

8.

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Landesplanungsbehörde (10.07.2024)

9.

Landesamt für Geologie und Bergbau (17.07.2024)

10.

Pfalzwerke Netz AG (19.07.2024)

11.

Planungsgemeinschaft Westpfalz (15.07.2024)

12.

PLEdoc GmbH (20.06.2024)

13.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (13.08.2024)

14.

Verbandsgemeindewerke Eisenberg (21.06.2024)

15.

Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. (10.07.2024)

Der Stadtrat Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 weiterhin be-schlossen, das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 durchzuführen.

Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und Begründung sind auf der

Homepage der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) unter folgendem Link veröffent-licht: https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/. Gleich-zeitig sind die Unterlagen auch auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz verfügbar (https://www.geoportal.rlp.de)

Das Einsehen der Unterlagen ist vom 28.04.25 bis einschl. 30.05.25 möglich.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Verbandsgemeindever-waltung Eisenberg (Pfalz), Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, 67304 Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Zimmer Nr. 227, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Anregungen können schriftlich, möglichst in elektronischer Form (E-Mail an t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisen-berg (Pfalz) bis zum 30.05.2025 geltend gemacht werden.

Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), den 10.04.2025
Gez.
(Frey)
Bürgermeister