Im Bereich der Direktzahlungen hatten sich für landwirtschaftliche Antragstellerinnen und Antragsteller ab dem Antragsjahr 2023 wesentliche neue Regelungen im Vergleich zum bisherigen Antragsverfahren ergeben. Das Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung hat die wesentlichen Erläuterungen für das Antragsjahr 2026 zu den "Ökoregelungen", "Tierprämien" und "Konditionalitäten" dargestellt. Siehe dazu die Homepage der Kreisverwaltung (www.donnersberg.de) unter „Aktuelles“ bzw. >Bürgerservice >Leistungen >Direktzahlungen.
Unbedingt angeben müssen Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in ihrem Antrag ihre korrekte und aktuelle Mobilnummer, da diese wegen dem 2-Phasen-Identifikationsverfahren bei dem Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz erforderlich ist.