Man denkt nicht gerne daran, aber das Alter, eine Krankheit oder ein Unfall können - auch unerwartet - dafür sorgen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Wer sollen dann die Menschen sein, die uns helfen? Wie können wir gewährleisten, dass alles so läuft, wie wir es uns vorstellen? Auch Familienangehörige und Ehepartner können Entscheidungen in unsrem Sinne nur dann treffen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Wer sich hierzu näher informieren möchte, ist herzlich eingeladen zu der Veranstaltung „Vorsorgen mit der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ (Do, 9.4.2026, 16:00-17:30 Uhr, Kreishaus, Uhlandstr. 2, Kirchheimbolanden, Großer Sitzungssaal).
Das Betreuungsrecht bietet drei Möglichkeiten, dem Ernstfall gezielt und rechtzeitig vorzusorgen: eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Bei der Veranstaltung am 9.4. geht es vorrangig um Informationen und Ratschläge im Zusammenhang mit den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden und wie mache ich das? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Alle Fragen sind willkommen
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kreisvolkshochschule und des Kreisseniorenrats. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Voranmeldung über die Kreisvolkshochschule (https://www.kvhs-donnersbergkreis.de/) ist erforderlich.