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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Mitteilungen Kreisverwaltung und andere Behörden

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobilar)

AZ.: 1 K 6/24

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag, 11.07.2024

09:00 Uhr

2, Sitzungssaal

Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

öffentlich versteigert werden:

Grudbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

lfd.

Nr.

ME-Anteil

Sonder-

eigentums-

Art

Sonder-

nutzungs-

recht

Blatt

1

142/1000

verbunden mit dem Sondereigen-

tum an der Wohnung Nr. 3 so-

wie mit dem Kellerraum Nr. 3

Sondernutzungs-

recht an Gartenflächen sind begründet

3772

BV 1

2

169/1000

verbunden mit dem Sondereigen-

tum an der Wohnung Nr. 4 sowie Kellerraum Nr. 4

Sondernutzungs-

rechte an Gartenflächen sind begründet

3773

BV 1

an Grundstück

Gemarkung

Flur, Flur-

stück

Wirtschaftsart u. Lage

Eisenberg

2405/19

Gebäude- und Freifläche

Neustraße 62

769

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Wohnung im 1. OG links, ca. 50 qm; Zweizimmerwohnung mit Kellerraum und Gartenfläche;

Verkehrswert: 70.000,00 €

Lfd. Nr.2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Wohnung im 1. OG rechts, ca. 59qm; Dreizimmerwohnung mit Kellerraum und Gartenfläche;

Verkehrswert: 85.000,00 €

Tag der 1. Beschlagnahme: 30.01.2024

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderung eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Albert
Rechtspflegerin