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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
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des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet und Erteilung der Entlastung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet hat in ihrer Sitzung am 28.02.2023 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beschlossen und dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse der Verbandsversammlung über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Verbandsvorstehers, des Stellvertreters sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresabschlüsse mit Anhang und allen Anlagen liegt zur Einsichtnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO vom 08.05.2023 bis 17.05.2023 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus. Nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Mitarbeiterin des Sachgebiets Finanzen unter der Tel.Nr. 06359/8001-4421 oder per E-mail:Carmen.Hochstein@vg-l.de kann ein Termin zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss vereinbart werden.

Darüber hinaus können in die Jahresabschlüsse auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link: www.vg-l.de/haushalt Einsicht genommen werden.

Grünstadt, den 03.05.2023
gez.
Karl Meister
Verbandsvorsteher