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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Förderung der Kulturarbeit im Einzugsgebiet der Stadt Eisenberg (Pfalz)“

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 02.05.2023 den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes zur Förderung der Kulturarbeit im Einzugsgebiet der Stadt Eisenberg (Pfalz) zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 03.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 03.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Verbandsvorsteher Peter Funck, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an m.fraede@vg-eisenberg.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Eisenberg, 24.04.2023
gez.: Funck
Verbandsvorsteher