1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 wurde am 28.04.2025 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt ab dem 02.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 02.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Bürgermeister Bernd Frey, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |