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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung

im Eisbachgebiet; Sitz Grünstadt

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

vom 05.05.2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) jeweils in der geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 4

Festsetzung der Verbandsumlage

Für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf werden gemäß § 10 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet von den Mitgliedern Umlagen in Höhe von

2025: 254.260 €

2026: 237.760 €

erhoben. Sie werden nach dem Kostenverteiler, der Anlage dieser Satzung ist, umgelegt. Die Umlagen sind in zwei Raten am 01.04. und 01.10. des Haushaltsjahres zur Zahlung fällig.

Grünstadt, den 05.05.2025
Zweckverband für die Gewässerunterhaltung
im Eisbachgebiet
gez.
Frank Rüttger
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.05.2025 bis 28.05.2025 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 05.05.2025
gez.
Frank Rüttger
Bürgermeister