Kommunalentwicklung/ Interkommunale Zusammenarbeit/ Polizei
IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“: 20 Förderanträge bewilligt
Zwanzig Anträge auf eine Zuwendung im Rahmen der IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ sind bis Ende der Antragsfrist zum 31. März 2026 beim Ministerium des Innern und für Sport eingegangen. Bereits drei Wochen nach Antragsfrist wurden nun alle gestellten Förderanträge bewilligt, wie Innenminister Michael Ebling mitgeteilt hat. Mit der Sonderförderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) unterstützt das Land die Kommunen darin, die Durchführung von Veranstaltungen und notwendige Aspekte der Sicherheit insbesondere den mobilen Zufahrtschutz – in Einklang zu bringen.
„Es freut mich sehr, dass so viele Kommunen die Chance genutzt haben, Fördermittel für die gemeinsame Beschaffung und Nutzung mobiler Sperren zu beantragen. Neben wirtschaftlichen Vorteilen bietet die interkommunale Zusammenarbeit immer auch Raum für neue Ideen und Lösungen, die in einzelnen Kommunen so nicht umsetzbar gewesen wären“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Für das Handlungsfeld „Mobiler Zufahrtschutz“ hatte die Landesregierung nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorhaben „Urbane Sicherheit“ einen großen Bedarf erkannt. Vor diesem Hintergrund wurde die Sonderförderung im Rahmen der IKZ-Aktivitäten im Oktober 2025 geschaffen.
Der erste Bewilligungsbescheid im Rahmen der IKZ-Sonderförderung wurde der Stadt Wittlich bereits im Februar 2026 übergeben. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Förderzusagen an den Donnersbergkreis sowie an die Städte Bendorf, Mayen, Neustadt an der Weinstraße und Neuwied mit ihren jeweiligen Partnerkommunen. „Insgesamt nimmt das Land über 2,4 Millionen Euro in die Hand, um die Kommunen bei der Absicherung von Veranstaltungen zu unterstützen“, so Minister Ebling.
Voraussetzungen für die Förderung war, dass mindestens drei Kommunen interkommunal zusammenarbeiten und die mobilen Sperren über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam nutzen. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes sowie die gemeinsame Nutzung sind Grundlage für die Anschaffung von mobilen Sperren.
Antragsberechtigt waren bis zum 31. März 2026 alle rheinland-pfälzischen Kommunen ab der Verbandsgemeindeebene. Die Förderhöhe liegt bei bis zu 140.000 Euro (bei vier kooperierenden Kommunen) und bis zu 105.000 Euro (bei drei kooperierenden Kommunen. Jede Kommune kann also bis zu 35.000 Euro erhalten.