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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/2024

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung der Stadt Eisenberg (Pfalz)“

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 09.01.2023 den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 12.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushalts­satzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 12.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Stadtbürgermeister Peter Funck, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Eisenberg, 05.01.2023
gez. Funck, Stadtbürgermeister