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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Stadt Eisenberg / Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung der Verkehrsanlage „Parkplatz in der Tiefenthaler Straße“ in der Gemarkung Eisenberg (Pfalz)

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Beschluss gefasst, die in der Gemarkung Eisenberg (Pfalz) gelegene Verkehrsanlage „Parkplatz in der Tiefenthaler Straße“, Flurstücksnummer 140/1, gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeitigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Parkplatz zu widmen.

Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i. S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Stadt Eisenberg (Pfalz).

Die Verkehrsfläche ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, durch Schraffierung gekennzeichnet und nachfolgend abgebildet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 67304 Eisenberg (Pfalz) erhoben werden.

Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden gewahrt.

Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), 12.12.2025
Gez. Frey
Bürgermeister