Der Gemeinderat Ramsen hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 den Beschluss gefasst, die in der Gemarkung Ramsen gelegene Verkehrsanlage „Am Eisbach“ (Flurstücksnummern 446/22 und 446/23) gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeitigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i. S. des § 2 LStrG.
Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Verkehrsanlage „Am Eisbach“ ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eine Gemeindestraße, die dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStrG).
Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Gemeinde Ramsen.
Die Verkehrsfläche ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, durch Schraffierung gekennzeichnet und nachfolgend abgebildet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 67304 Eisenberg erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden gewahrt.