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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, die einmaligen Beitragssätze bzw. sonstige Investitionskostenanteile und Kostenerstattungen für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:

A.) Gebührensätze 2026 - Abwasserbeseitigung –

Schmutzwassergebühr gem. § 15 Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung:

3,13 € je cbm

Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses gem. § 13 a 1. Änderungssatzung

Abwasserbeseitigung:

36,00 € je Anschl.

Schmutzwassergebühr gem. § 18 Abs. 2 Entgelt-Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je cbm abgefahrener und beseitigter Menge:

13,15 € je cbm

Fäkalschlammgebühr gem. § 18 Abs. 1 Entgelt-Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je cbm abgefahrener und beseitigter Menge:

14,45 € je cbm

Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 17 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

1,04 €/qm/Jahr

Kleineinleitergebühr pro Person:

17,90 €/Jahr

Von den entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 8 v. H. als Grundgebühr und 92 v. H. aus Benutzungsgebühr erhoben.

B.) Beitragssätze 2026 – Abwasserbeseitigung –

a) für die räumliche Erweiterung

Schmutzwasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 5 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 —  10,63 € je qm gewichtete Geschossfläche

Niederschlagswasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 6

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :

22,80 € je qm gewichtete Abflussfläche

b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)

Schmutzwasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 1 und 5

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 —  7,55 € je qm gewichtete Geschossfläche

Niederschlagswasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m §§ 4 Nr. 1 und 6

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 —  16,60 € je qm gewichtete Abflussfläche

C.) sonstige Kostenersätze 2026 – Abwasserbeseitigung –

a) für die räumliche Erweiterung

Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von

Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen:

 —  24,45 € je qm

b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)

Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von

Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen:

 —  22,75 € je qm

Kostenerstattung (VZ) für die Entwässerung von öffentlichen

Verkehrsanlagen bei der Niederschlagswasserbeseitigung

 —  0,51 € je qm

Kostenerstattung für die Bearbeitung eines Antrages als auch der Abnahme

der Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 24 a Entgeltsatzung

25,00 € pro Antrag —  als auch 25,00 € pro Abnahme

Verbandsgemeinde Eisenberg
Eisenberg, den 29.12.2025
gez. Lorentz, kfm. Werkleiter