Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, die einmaligen Beitragssätze bzw. sonstige Investitionskostenanteile und Kostenerstattungen für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:
| Schmutzwassergebühr gem. § 15 Entgeltsatzung | |
| Abwasserbeseitigung: | 3,13 € je cbm |
| Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses gem. § 13 a 1. Änderungssatzung | |
| Abwasserbeseitigung: | 36,00 € je Anschl. |
| Schmutzwassergebühr gem. § 18 Abs. 2 Entgelt-Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je cbm abgefahrener und beseitigter Menge: | 13,15 € je cbm |
| Fäkalschlammgebühr gem. § 18 Abs. 1 Entgelt-Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je cbm abgefahrener und beseitigter Menge: | 14,45 € je cbm |
| Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 17 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: | 1,04 €/qm/Jahr |
| Kleineinleitergebühr pro Person: | 17,90 €/Jahr |
Von den entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 8 v. H. als Grundgebühr und 92 v. H. aus Benutzungsgebühr erhoben.
a) für die räumliche Erweiterung
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 5 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 10,63 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :
22,80 € je qm gewichtete Abflussfläche
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 1 und 5
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 7,55 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m §§ 4 Nr. 1 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 16,60 € je qm gewichtete Abflussfläche
a) für die räumliche Erweiterung
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von
Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen:
— 24,45 € je qm
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von
Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen:
— 22,75 € je qm
Kostenerstattung (VZ) für die Entwässerung von öffentlichen
Verkehrsanlagen bei der Niederschlagswasserbeseitigung
— 0,51 € je qm
Kostenerstattung für die Bearbeitung eines Antrages als auch der Abnahme
der Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 24 a Entgeltsatzung
25,00 € pro Antrag — als auch 25,00 € pro Abnahme