Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, den einmaligen Beitragssatz bzw. Aufwendungsersatz für die Herstellung von Grundstückshausanschlüssen für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom
16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:
a.) Benutzungsgebühr für Trink-, Brauch- und Betriebswasser
gem. § 12 Abs. 1 Entgeltsatzung Wasserversorgung:
2,45 Euro netto je cbm Wasser
2,62 Euro brutto
b.) Grundgebühr für die Größe des eingebauten Wasserzählers gem. § 15 Abs. 2 Entgeltsatzung Wasserversorgung:
Von den entgeltsfähigen Kosten werden 20 v. H. als Grundgebühr und 80 v. H. als Benutzungsgebühr erhoben.
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 i. V. mit §§ 4 und 5 Entgeltsatzung Wasserversorgung :
a) für die räumliche Erweiterung gem. Entgeltsatzung
10,02 Euro netto je qm gewichtete Geschoßfläche
10,72 Euro brutto je qm gewichtete Geschoßfläche
b) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung) gem. Entgeltsatzung
5,37 Euro netto je qm gewichtete Geschoßfläche
5,75 Euro brutto je qm gewichtete Geschoßfläche
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Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstückshausanschlusses gem. § 22 Entgeltsatzung Wasserversorgung
im öffentlichen Verkehrsraum: 2.800,00 Euro netto je Hausanschluss
2.996,00 Euro brutto (incl. 7 % USt)
im privaten Verkehrsraum:
je Meter 250,00 Euro netto
267,50 Euro brutto (incl. 7 % USt.)