Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung vom 05.12.2018 auf Grund der §§ 74 Abs. 3 i.V.m. 68 Satz 2 Schulgesetz (SchulG), § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und er §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen folgende Änderung der Anlage 1 zu Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung der Betreuungsangebote in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom 30.08.2017 beschlossen:
(1) An den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sind folgende Betreuungsangebote eingerichtet:
Pestalozzi-Grundschule Eisenberg | |
a) |
Frühbetreuung |
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Die Frühbetreuung kann von allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 der Pestalozzi-Grundschule in Anspruch genommen werden. Die Frühbetreuung findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis zum Schulbeginn statt. |
b) |
Betreuende Grundschule |
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Die betreuende Grundschule umfasst die außerunterrichtliche Betreuung nach dem Unterrichtsschluss von Montag bis Freitag bis 14.00 Uhr. |
c) |
Ganztagsschule in Angebotsform – staatlich anerkannt - |
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Die Ganztagsschule der Pestalozzi-Grundschule sieht Unterricht nach den Gestaltungselementen des Landes Rheinland-Pfalz von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an 4 Tagen in der Woche vor. |
d) |
Freitagsbetreuung |
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Die Freitagsbetreuung richtet sich nur an Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule. Hier besteht neben der staatlich anerkannten Ganztagsschule, die nur von Montag bis Donnerstag gefördert wird, zusätzlich freitags die Betreuungsmöglichkeit von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr. |
Grundschulen Kerzenheim und Ramsen | |
a) |
Frühbetreuung |
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Die Frühbetreuung in den Grundschulen Kerzenheim und Ramsen findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis zum Schulbeginn statt. |
b) |
Betreuende Grundschule |
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Die Mittagsbetreuung in den Grundschulen Kerzenheim und Ramsen findet statt von Montag bis Freitag in der Zeit von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr. |
(1) Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist freiwillig. Über die Teilnahme an einem oder mehreren der Betreuungsangebote wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Verbandsgemeinde Eisenberg als Schulträger geschlossen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in ein Betreuungsangebot besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung entsprechend den vorhandenen Kapazitäten.
(3) Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes erhebt die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge.
(4) Die Anmeldung zu einem Betreuungsangebot bindet für die Dauer von einem Schuljahr und verpflichtet zur regelmäßigen bzw. täglichen Teilnahme. Eine unterjährige Anmeldung zu einem Betreuungsangebot ist möglich.
(5) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der in der Anlage 1 der Satzung beigefügten Übersichtstabelle.
(1) Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und/oder Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten oder Asylbewerber sind und/oder einen Eisenberger Aktivpass haben, reduziert sich der Elternanteil um 50 v.H.
(2) Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie an einem Betreuungsangebot teil, so reduziert sich der Elternbeitrag für jedes weitere Kind um 50 v.H.
(1) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Schuljahr, für das ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Bei unterjähriger Anmeldung entsteht die Beitragspflicht mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in dem Betreuungsangebot.
(2) Die Teilnahme an einem oder mehreren Betreuungsangeboten der Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) setzt grundsätzlich voraus, dass der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) eine Ermächtigung zur Einziehung des Elternanteils und der Abschlagszahlungen vom Konto erteilt wird (sog. SEPA-Lastschriftmandat).
(1) Die Abrechnung des Elternbeitrages erfolgt monatlich nutzungsabhängig auf Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme eines oder mehreren Betreuungsangebote jeweils zum Ende des Monats. Der Beitrag wird 4 Wochen nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig.
(2) Nicht gezahlte Beiträge unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
(1) Beitragsschuldner sind die Eltern und/oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, deren Kind ein Betreuungsangebot in Anspruch nimmt.
(2) Lebt das Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
(3) Die Eltern und/oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen haften als Gesamtschuldner.
Diese Satzung tritt zum 04.09.2023 in Kraft.
Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung der Betreuungsangebote in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ändert sich wie folgt:
1. Gebühren Pestalozzi-Grundschule Eisenberg:
Frühbetreuung (Mo. –Fr. 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn |
2,00 € (für Kinder, die aus einem anderen Schulbezirk mit dem Bus zur Schule kommen kostenfrei) |
Betreuende Grundschule (Montag bis Freitag Unterrichtsende bis 14:00 Uhr) |
3,00 € |
Freitagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) |
3,00 € |
2. Gebühren für die Grundschulen Kerzenheim und Ramsen
Frühbetreuung (Mo. –Fr. 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn |
2,00 € (für Kinder, die aus einem anderen Schulbezirk mit dem Bus zur Schule kommen kostenfrei) |
Betreuende Grundschule (Montag bis Freitag Unterrichtsende bis 16:00 Uhr) |
3,00 € |
Diese Änderung der Anlage 1 der Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.