Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 auf Grund der §§ 85 i.V.m. 75 Abs. 2 Nr. 5 Schulgesetz (SchulG), § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen an den Verpflegungskosten in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom 30.08.2017 beschlossen:
(1) An den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit an einem gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen, sofern die Ganztagsschule besucht oder an einem der Betreuungsangebote nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen an den Betreuungskosten in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) –Betreuungskostensatzung- teilgenommen wird.
(2) Art und Umfang an der Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen richtet sich nach dem von der Lehrerkonferenz zu beschließenden Schulkonzept.
(3) Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung bindet für die Dauer von einem Schuljahr und verpflichtet zur regelmäßigen bzw. täglichen Teilnahme. Eine unterjährige Anmeldung ist möglich.
(4) Für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen erhebt die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge.
(1) Der Elternanteil an den Verpflegungskosten beträgt je Mittagessen:
Zeitraum |
Beitrag je Mittagessen |
04.09.2023 bis 12.07.2024 |
4,00 € |
Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
(1) Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt haben oder Asylbewerber sind und/oder einen Eisenberger Aktivpass haben, reduziert sich der Elternanteil entsprechend.
(2) Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie, die keine Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, am gemeinsamen Mittagessen teil, so reduziert sich der Elternbeitrag für jedes weitere Kind um 50 v.H.
(1) Die Beitragspflicht nach dieser Satzung beginnt mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz).
(2) Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) setzt grundsätzlich voraus, dass der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) eine Ermächtigung zur Einziehung des Elternanteils und der Abschlagszahlungen vom Konto erteilt wird (sog. SEPA-Lastschriftmandat).
(1) Die Abrechnung des Elternbeitrages für die Verpflegungskosten erfolgt monatlich verbrauchsabhängig auf der Grundlage der tatsächlich abgenommenen Essen jeweils zum Ende des Monats. Der Beitrag wird 4 Wochen nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig.
(2) Nicht gezahlte Beiträge unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
(1) Beitragsschuldner sind die Eltern und/oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, deren Kind das Angebot der Mittagsverpflegung in Anspruch nimmt.
(2) Lebt das Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
(3) Die Eltern und/oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen haften als Gesamtschuldner.
Diese Satzung tritt zum 04.09.2023 in Kraft.