Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat auf Grund von § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung i.V.m. §§ 110 Abs. 5, 112 Abs.1 GemO und § 7 Abs. 1 ZwVG sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes zur Förderung der Kulturarbeit im Einzugsgebiet der Stadt Eisenberg in dem Jahr 2021 geprüft.
Der Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) liegen in der Zeit vom Donnerstag, dem 18. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, dem 26. Mai 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.