1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 14.05.2026 den Mitgliedern des Gemeinderates zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 15.05.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kerzenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 15.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Vorsitzende Ortsbürgermeisterin Andrea Schmitt, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an m.schumacher@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |