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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) für die Haushaltsjahre 2025/2026

Haushaltssatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) für die Haushaltsjahre 2025/2026

vom

Der Stadtrat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

3.317.358,00 €

871.500,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 7.982.966,00 € für 2025 und auf 8.819.809,00 € für 2026 festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Wirtschaftswegebeitrag

13,00 €/ha

2. Tourismusbeitrag

5 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.558.297,15 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 11.558.297,15 €, zum 31.12.2025 10.644.437,15 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als  — 6.000,00 €

überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Eisenberg (Pfalz), den 13.05.2025
gez.: Peter Funck
Stadtbürgermeister der
Stadt Eisenberg (Pfalz)

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 22.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).