Der Stadtrat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.723.243,00 € | 18.123.975,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.637.103,00 € | 18.861.216,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | - 913.860,00 € | - 737.241,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 142.784,00 € | 35.693,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.544.742,00 € | 654.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.862.100,00 € | 1.525.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 3.317.358,00 € | - 871.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.460.142,00 € | 835.807,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | ||
| verzinste Kredite auf | 3.317.358,00 € | 871.500,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 7.982.966,00 € für 2025 und auf 8.819.809,00 € für 2026 festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 650 v. H. | 650 v. H. |
| Grundsteuer B auf | 650 v. H. | 650 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 425 v. H. | 425 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für den ersten Hund | 80,00 € |
| für den zweiten Hund | 140,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 200,00 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 240,00 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 300,00 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 300,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. Wirtschaftswegebeitrag | 13,00 €/ha |
| 2. Tourismusbeitrag | 5 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.558.297,15 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 11.558.297,15 €, zum 31.12.2025 10.644.437,15 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als — 6.000,00 €
überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweise:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 22.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).