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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände

Mehr Kultur durch weniger Bürokratie und einen flexiblen Förderrahmen

Die Kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz appellieren in einem

Positionspapier an das Land, die kommunale Kulturszene durch Einrichtung eines Kulturförderrahmens und die Modernisierung der Förderpraxis zu sichern und zu stärken.

Die Kulturschaffenden auf kommunaler Ebene sind von großer Bedeutung für die künstlerische Vielfalt, den kulturellen Austausch, den Aufbau einer lebendigen Gemeinschaft vor Ort und auch die Integration. Der Kulturbereich war nach den Covid-bedingten Schutzmaßnahmen und

der drohenden Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges von starken Einschränkungen betroffen.

Die Spielräume für Förderungen und Investitionen sind zudem in den letzten Jahren aufgrund der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen trotz der Landesförderungen zunehmend kleiner geworden. Sehr zu begrüßen ist die seitens des Landes angestoßene Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP), um gute und verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz zu schaffen und zu sichern.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern in Ergänzung der landesseitig initiierten KEP die Einrichtung eines Kulturförderrahmens, über den die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unter Beachtung der Förderungsziele des Landes frei verfügen können und insbesondere die Modernisierung der Förderpraxis mit möglichst einfach und zweckmäßig gestalteten Förderverfahren.

Weitere Forderungen können Sie dem beigefügten Positionspapier entnehmen.

Mehr Kultur durch weniger Bürokratie und einen flexiblen Förderrahmen

Die Kulturschaffenden auf kommunaler Ebene sind von großer Bedeutung für die künstlerische Vielfalt, den kulturellen Austausch und den Aufbau einer lebendigen Gemeinschaft vor Ort. Kunst und Kultur haben in unserem gesellschaftlichen, aber auch im politischen Leben auf der kommunalen Ebene zurecht einen sehr hohen Stellenwert. Dabei wird die Kultur vor Ort maßgeblich, nicht nur von der Kommune, sondern vom vielfältigen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Vereine, der Kirchen, der Gewerkschaften und anderen Einrichtungen getragen.

Die Förderung des künstlerischen und kulturellen Schaffens wird über Artikel 40 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich abgesichert. Das künstlerische und kulturelle Schaffen ist danach durch das Land und die Kommunen zu pflegen und zu fördern.

Die Kommunen nehmen die Kulturarbeit und Kulturförderung derzeit als freiwillige Aufgaben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung war.

Die Spielräume für Förderungen und Investitionen sind in den letzten Jahren aufgrund der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen des Landes zunehmend kleiner geworden. Zwar fördert das Land Kultur, auch kommunale Kultureinrichtungen und Projekte, im Rahmen von verschiedenen Förderprogrammen, allerdings scheitern die Anträge häufig aber bereits daran, dass nach der entsprechenden Förderrichtlinie

mindestens 10 % des kommunalen Finanzanteils als unmittelbare, finanzielle Leistung der kommunalen Gebietskörperschaft erfolgen muss.

Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat in ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) verankert, um gute und verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz zu schaffen und zu sichern.

Der umfangreiche Beteiligungsprozess der KEP wurde gerade abgeschlossen. Gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus kultureller Praxis, den Verbänden, der Kulturverwaltung und der Kulturpolitik des Landes und der Kommunen wurden 13 Handlungsfelder mit insgesamt 93 Maßnahmen erarbeitet, die nun über die nächsten Jahre mit Leben gefüllt werden sollen. Die KEP und die erarbeiteten Maßnahmen bewerten wir in Summe als äußerst positiv.

In dem Prozess wurde zugleich sehr deutlich, dass es den Kommunen an auskömmlichen und verbindlich planbaren Mitteln fehlt, um die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Kulturförderung erfüllen zu können.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern die Einrichtung eines Kulturförderrahmens, über den die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unter Beachtung der Förderungsziele des Landes (bei entsprechendem Mittelnachweis) frei verfügen können.

Ein weiteres Hemmnis, neben den oft fehlenden Ressourcen, ist die Komplexität und Unübersichtlich im Bereich des staatlichen Zuwendungsrechts. Die Vielzahl der Regelungen und umfangreichen Anforderungen machen es der Empfängerseite zunehmend schwerer, die Fördermittel mit angemessenem Aufwand zu beantragen, einzusetzen und abzurechnen. Die geltenden Regelungen binden Zeit und Ressourcen, die besser den geförderten Zwecken zugutekommen sollten.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Modernisierung der Förderpraxis; dabei muss die Verringerung der Aufwände für alle Beteiligten im Vordergrund stehen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sollten die Förderverfahren möglichst einfach und zweckmäßig gestaltet werden.

Zur Entbürokratisierung und damit zur Verringerung der Aufwände in Bezug auf Fördermaßnahmen im Kulturbereich werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

› Erleichterungen beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn,

› Vereinfachungen beim Finanzierungsplan,

› Festbetragsfinanzierungen und / oder Einsatz von Pauschalen,

› Erleichterungen im Bereich des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Mittel,

› Anerkennung von Ausgaben für den „Overhead“,

› Zuwendungsfähigkeit von ehrenamtlich erbrachten Leistungen,

› Nicht-Anrechnung von Spenden,

› Vereinfachungen beim Besserstellungsverbot,

› Erleichterungen bei der Bildung von Rückstellungen und Rücklagen,

› Lockerungen im Bereich des Versicherungsverbots,

› Einführung von stark vereinfachten Verfahren für Kleinstförderungen,

› Mehr überjährige Förderungen,

› Einführung von Abschlagszahlungen zu Beginn des Haushaltsjahres (auch für Projektförderungen),

› Digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Förderverfahren und

› Abkehr von der Eigenanteilspflicht.

Die Kommunen sind sich der Bedeutung der Kultur sehr bewusst. Das Ziel bzw. Versprechen „Kultur für alle“ kann nur erreicht werden, wenn Ziele wie Teilhabe, Integration, Nachhaltigkeit und „Dritte Orte“ im Rahmen der Kulturarbeit ausreichend Berücksichtigung finden. Dafür sind die finanziellen Rahmenbedingungen mit einer auskömmlichen Finanzierung von Kultur durch Land und Kommunen sowie einer möglichst offenen, unbürokratischen Kulturförderpraxis zu schaffen.