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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen an den Verpflegungskosten in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)

-Verpflegungskostensatzung-

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung vom 21.05.2025 auf Grund der §§ 85 i.V.m. 75 Abs. 2 Nr. 5 Schulgesetz (SchulG), § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen an den Verpflegungskosten in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom 30.08.2017 beschlossen:

. Der § 1 bleibt unverändert.

. Der § 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Höhe des Elternanteils an den Verpflegungskosten

(1) Der Elternanteil an den Verpflegungskosten beträgt je Mittagessen:

Zeitraum

Beitrag je Mittagessen

04.09.2023 bis 04.07.2025

4,00 €

18.08.2025 bis 26.06.2026

4,50 €

Ab dem 10.08.2026

5,00 €

Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung teilnehmen.

. Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben von der Änderung unberührt.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), den 28.05.2025
gez. Frey, Bürgermeister

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung)