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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.04.2022 (BGBl. I S. 674, 677)

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Ramsen

Bebauungsplan „Flurstraße“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Flurstraße“

hier:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB

Die Ortsgemeinde Ramsen hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Öffentliche Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des oben genannten Bebauungsplan beschlossen.

Das Erfordernis des Bebauungsplans ergibt sich aus den Planungsüberlegungen der Grundstückseigentümer eines im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Flurstraße“ liegenden Grundstücks.

Es wird beabsichtigt, die Fläche der Grundstückseigentümer einer wohnbaulichen Entwicklung, in Form eines freistehenden Einfamilienhauses, zuzuführen. Unter Beachtung des Orts- und Landschaftsbildes sowie einer Vorabstimmung mit der Kreisverwaltung, ist es jedoch erforderlich weitere östlich angrenzende Flurstücke mit in den Geltungsbereich einzubeziehen, um dadurch für den gesamten Bereich, bis zur nächst gelegener Bebauung, planungsrechtliche Voraussetzungen zur Wohnbebauung zu schaffen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Ortsgemeinde Ramsen die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ entlang der Flurstraße. Die restliche Fläche im Geltungsbereich dient als landespflegerische Ausgleichsmaßnahme.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Flurstraße“ kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) erfolgt in der Zeit von

Montag, 26.06.2023 bis einschließlich Montag, 31.07.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Rathaus.

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Zerner (Rathaus Eisenberg (Pfalz) Zimmer 228, Tel.: 06351 407503, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) ist eine Einsichtnahme/Erläuterung der Planunterlagen möglich.

Ergänzend hierzu ist der Planentwurf auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) unter https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen sowie auf dem Geoportal https://www.geoportal.rlp.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) vorgebracht werden. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Folgende umweltbezogene Unterlagen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans, BBP PartGmbH, Kaiserslautern, Stand 04/2023

Fachbeitrag Naturschutz mit integrierter Artenschutzprüfung zur Bebauungsplanung „Flurstraße“, BBP PartGmbH, Kaiserslautern, Stand 04/2023

Entwässerungskonzept zur Entwässerung des Plangebiets, Bebauungsplan „Flurstraße“, Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Stand 07/2022, mit ergänzender Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Eisenberg (E-Mail Stand 01/2023)

Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasser-wirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zum Bodengutachten des Hydrologisches Büro Steinbrecher & Wagner GmbH, Stellungnahme SGD Süd vom 10/2022

Rückbaukonzept Altablagerung, Hydrologisches Büro Steinbrecher & Wagner GmbH, Kerzenheim, Stand

Stellungnahme zum Rückbaukonzept, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Stand 10/2021

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Der Umweltbericht enthält die gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten. So u.a.:

eine Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans, eine Eingriffsbilanzierung und Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung

Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung sowie bei Nicht-Durchführung der Planung und deren Auswirkungen

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen mit Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung

Angaben zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie

Erläuterungen zur Erarbeitung der Umweltprüfung, zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung.

Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält u.a. folgende Informationen:

Lage und Abgrenzung des Plangebiets / Beschreibung des Vorhabens

Planerische Vorgaben und Grundlagen / Darlegung der Bestandssituation,

Beschreibung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft,

Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft,

Darstellung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Naturhaushalt und Landschaftsbild,

Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, zum Schutz und zum Ausgleich,

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung,

Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung.

Stellungnahmen (insgesamt 8) mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Mensch:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 07.10.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden und Grund (Altablagerungen)

Schutzgut Boden/ Wasser:

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 07.10.2022

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde, 21.09.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u.a. zu: Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, Niederschlags-/ Oberflächenwasserbewirtschaftung, Umgang mit Schmutz- und Mischwasser und zu Grund und Boden.

Schutzgut Tiere/ Pflanzen

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde, 21.09.2022

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis – Bauen und Schulen – Allg. Bauverwaltung, Denkmalschutz, Landesplanung, 15.09.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u.a. zu: Schutzstatus der vorhandenen Biotope, Ausgleichsmaßnahmen, Lebensraumangebote, Biotoptyp-Einordnung und Biotop-Bewertung des vorhandenen Grünlands sowie Verlust von Baumhöhlen als potenzielle Brutquartiere.

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorhanden.

Schutzgut Klima/Luft

keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorhanden.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, 17.08.2022

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz– Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer, 29.08.2022

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz - Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichte, 29.08.2022

-

Pfalzgas GmbH, 22.08.2022

-

Pfalzwerke Netz AG, 23.09.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u.a. zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen, zum Schutz und zum Ausbau von Telekommunikationslinien, zum Ausbau der vorhandenen Ortsnetze, zu Geh- Fahr- u. Leitungsrechten, zu archäologischen Funden und Befunden; zu vorhandenen Kanaltrassen.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände gingen von den Verbänden drei Rückmeldungen zur Bebauungsplanung ein.

1.

Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen, 23.09.2022

2.

Bund für Umwelt- und Naturschutz (Bund) e.V., Ortsgruppe VG-Eisenberg, 19.09.2022

3.

Naturschutzbund Deutschland (NABU) - Verbandsgemeindeverwaltung – Eisenberg (Pfalz), 19.09.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u.a. zu Klima- und Naturschutz, nachhaltige Mobilität, zum Rückbaukonzept der Altablagerung, zur Artenschutzprüfung, zu Gehölzen und Hecken im Plangebiet (Umgang und Erhaltung), zu Eingrünung zur offenen Landschaft, Gestaltung der Baugrundstücke und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Weiterhin ergehen Anregungen zu Flächenversiegelungen und zu Festsetzungen und Konkretisierungen zur Pflege von Pflanzungen.

Aus der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor.

Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg, den 07.06.2023
In Vertretung
gez. Wohnsiedler
1. Beigeordneter