Bauleitplanung der Stadt Eisenberg (Pfalz)
Bebauungsplan „Industriepark Süd, 5. Änderung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie Durchführung des Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Eisenberg hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriepark Süd, 5. Änderung“ beschlossen. Der Planentwurf wurde in der Stadtratssitzung am 28.05.2024 genehmigt.
Es handelt sich um die Erweiterung eines Bebauungsplanes zur Vergrößerung vorhandener Gewerbeflächen in der Stadt Eisenberg (Pfalz). Die Erweiterungsfläche befindet sich an der östlichen Außengrenze des Bebauungsplanes „Industriepark Süd“, hat eine Größe von etwa 2.200 m² und befindet sich im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche.
Die Fläche wird vom angrenzenden Unternehmen dringend zur Erweiterung der bestehenden Gewerbefläche benötigt. Die neue Fläche soll teils als reine Lagerfläche für Trafostationen (auf Grund der daneben befindlichen Hochspannungsfreileitung) und teils als überbaubare Fläche (Lagerhalle u.ä.) genutzt werden, wobei die im bisher bereits bebaubaren Teil bestehenden Festsetzungen übernommen werden.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist diese Fläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie teils als Fläche mit Wasserrechtlichen Festsetzungen (Wasserschutzgebiet) dargestellt. Aus diesem Grund wird hier eine entsprechende Änderung notwendig. Diese Änderung wird bei einem demnächst anzugehenden Änderungsverfahren berücksichtigt, bei dem auch andere notwendige Änderungen gesammelt vorgenommen werden sollen.
Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope ausgewiesen. Die Integration der Belange von Natur und Landschaft erfolgt auf der Grundlage des Fachbeitrages Naturschutz, der begleitend zur Bauleitplanung durch das Büro BBP aufgestellt wird. Der Fachbeitrag wird bis zur Durchführung des Offenlegungsverfahrens erstellt.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und Begründung sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/
Das Einsehen der Unterlagen ist vom 14.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 möglich.
Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, 67304 Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Zimmer Nr. 227, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Anregungen können schriftlich, möglichst in elektronischer Form (E-Mail an t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) bis zum 15.07.2024 geltend gemacht werden.
Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.