Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich zum Beispiel in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.
Die Agentur für Arbeit veranstaltet vom 23. bis 27. Juni 2025 die Aktionswoche „Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“ und lädt zu spannenden digitalen Vorträgen ein. Innerhalb von fünf Tagen finden zehn Vorträge statt. Es ist möglich, an allen Vorträgen teilzunehmen oder sich für einzelne Themen anzumelden. Sie bauen thematisch nicht aufeinander auf. „Wir bieten in der Aktionswoche Impulse für Beruf, Entwicklung und Balance. Angesprochen sind alle, die beruflich weiterkommen und persönlich wachsen möchten, auch wenn bisher noch kein Kontakt zur Agentur für Arbeit besteht“, so Nadja Schäfer-Wagner, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens.
„Thematisch geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um Weiterbildungswege und Quereinstiegschancen, um zeitgemäße Bewerbung und die Stärkung persönlicher Kompetenzen im Berufsalltag“, so Schäfer-Wagner weiter.
Vorträge und Termine im Überblick
Montag, 23. Juni:
11.00 bis 12.00 Uhr: Weiterbildung ist Zukunft – Starten Sie jetzt!
18.00 bis 20.00 Uhr: Haltung zeigen – Souverän kommunizieren und reagieren
Dienstag, 24. Juni:
09.00 bis 11.00 Uhr: Alleinerziehend – Was tut gut?
Mittwoch, 25. Juni:
09.00 bis 11.00 Uhr: Vier Schritte zum Wiedereinstieg – Der Weg zurück ins Berufsleben
11.00 bis 12:30 Uhr (Quer-)Einstieg in die Techbranche (Vortrag in englischer Sprache)
13.00 bis 14.30 Uhr: (Quer-)Einstieg in die Techbranche
18.00 bis 20.00 Uhr: Sorgearbeit fair verteilen - Partnerschaftlich gute Lösungen finden
Donnerstag, 26. Juni:
09.00 bis 11.00 Uhr: Fokussiert und gelassen im Arbeitsalltag
14.00 bis 15.30 Uhr: Finanzpower für Frauen
Freitag, 27. Juni:
09.00 bis 11.00 Uhr: Kleidung & Outfit – Stilsicher im Bewerbungsgespräch
13.00 bis 15.00 Uhr: Mein berufliches Plus ab 50
Ausführliche Infos zu den einzelnen Vorträgen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/vorort/kaiserslautern-pirmasens/chancengleichheit.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung per E-Mail erforderlich. Interessierte erhalten dann rechtzeitig die Zugangsdaten zur Veranstaltung.