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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Förderung der Kulturarbeit

im Einzugsgebiet der Stadt Eisenberg (Pfalz)

für die Haushaltsjahre 2023/2024

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der Verbandsordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite sind nicht erforderlich.

§ 3

Verbandsumlage

Die Stadt Eisenberg trägt den verbleibenden Betrag.

Die Umlagen sind mit je ¼ ihres Betrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Haushaltsjahres zu entrichten.

§ 4

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt laut Bilanz zum 31.12.2021 3.496.157,00 €. Der voraussichtliche Stand beträgt zum 31.12.2022, 31.12.2023 und zum 31.12.2024 3.496.157,00 €.

Eisenberg (Pfalz), den 20.06.2023
gez.
(Funck)
Verbandsvorsteher

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 12.06.2025 bis einschließlich Montag, den 23.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).