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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 24/2026
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

der Stadt Eisenberg (Pfalz)

für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

18.123.975,00 €

1.112.326,00 €

294.900,00 €

18.941.401,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 

18.861.216,00 €

628.484,00 €

16.550,00 €

19.473.150,00 €

der Jahresfehlbetrag

- 737.241,00 €

- 531.749,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

35.693,00 €

241.185,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

654.000,00 € 169.000,00 €

0,00 €

823.000,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

1.525.500,00 €

1.849.500,00 €

0,00 € 

3.375.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 871.500,00 €

-

2.552.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

835.807,00 €

2.310.815,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 871.500,00 € auf 2.552.000,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 8.819.809,00 € festgesetzt auf 8.855.011,00 €.

§ 5

Steuersätze

Unverändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 31.963.344,54 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 31.226.103,54 € und zum 31.12.2026 30.694.354,54 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Eisenberg (Pfalz), den 03.06.2026
gez.: Funck
Stadtbürgermeister der Stadt Eisenberg (Pfalz)

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 11.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 19.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).