Widmung der Verkehrsanlage „Parkfläche der Kindertagesstätte St. Elisabeth“ in der Sandstraße in der Gemarkung Eisenberg (Pfalz)
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 den Beschluss gefasst, die in der Gemarkung Eisenberg (Pfalz) gelegene Verkehrsanlage „Parkfläche der Kindertagesstätte St. Elisabeth“ in der Sandstraße (Teilfläche von Flurstücksnummer 2223/4) gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeitigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Parkplatz zu widmen.
Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i. S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Stadt Eisenberg (Pfalz).
Die Verkehrsfläche ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, durch Schraffierung gekennzeichnet und nachfolgend abgebildet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 67304 Eisenberg erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden gewahrt.