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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 24/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

Bauleitplanung der Stadt Eisenberg- Bebauungsplan „Ochsenbusch, 1. Änderung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Eisenberg hat am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ochsenbusch, 1.Änderung“ beschlossen; ebenso wurde der Planentwurf genehmigt. Auf der Grundlage des Vorentwurfes in der Planfassung „April 2026“ wird nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Das Erfordernis der Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ergibt sich aus den sich wandelnden Anforderungen an Campingplätze. Insbesondere durch den größer werdenden Platzbedarf für Wohnmobile und Camping Chalets, wird eine Änderung der zugrundeliegenden Bebauungsplanung seitens der Stadt Eisenberg für erforderlich angesehen. In Zukunft sollen verstärkt Durchfahrtscamper angezogen werden. Im Zuge dessen soll ein Teil der ausgewiesenen Grünfläche im Westen mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ für Tages- und Kurzzeitcamper an den Eingang des Campingplatzes verlagert werden.

Gleichzeitig sollen weitere gestalterische Vorschriften getroffen werden, um ein verträgliches Landschaftsbild zu gewährleisten, die in die Campingplatzverordnung des Campingplatzes Ochsenbusch Park aufgenommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ochsenbusch, 1.Änderung“ in der Planfassung „April 2026“ mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

in der Zeit von 15. Juni bis einschließlich 17. Juli

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg unter

https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, 67304 Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Zimmer Nr. 227, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden.

Anregungen können schriftlich, möglichst in elektronischer Form (E-Mail an t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) bis zum 17.07.2026 geltend gemacht werden.

Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß §4 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich der Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplans „Ochsenbusch“ und kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

 

Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), den 01.06.2026
In Vertretung
Gez. Boffo
1.Beigeordneter