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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung eines Erörterungstermins gemäß § 43a Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG zum Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim, Pos. XX

Aktenzeichen: 21a-7.110-002-2020

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens am Dienstag, den 11.07.2023, der Erörterungstermin stattfindet. Veranstaltungsort ist die große Aula des iT-Campus Kaiserslautern, Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern. Beginn ist um 10:00 Uhr.

Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Vereinigungen und Behörden zum Plan zu erörtern, und zwar mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie mit denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Erörterungsgegenstand

Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67069 Ludwigshafen plant den Ersatzneubau und den Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim.

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

a)

Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Umspannwerk (UW) Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) von dem UW Mutterstadt zum Schaltwerk (SW) Lambsheim (Pos XX); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 9288/1, Gemarkung Mutterstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 44 auf den Flurstücken Nr. 2275 und Nr. 2279, Gemarkung Lambsheim; Länge: 12,8 km; Ersatzneubau von 19 Masten, 2 x 110-kV HTLS-Stromkreise,

b)

Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom SW Lambsheim zum UW Grünstadt; Anfangspunkt ist Mast Nr. 228 auf Flurstück Nr. 2262, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Länge: 9 km; Ersatzneubau von 24 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise und

c)

Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom UW Grünstadt zum UW Kerzenheim; Anfangspunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 109 auf Flurstück Nr. 443, Gemarkung Kerzenheim; Länge: 9,6 km; Ersatzneubau von 12 Masten und Rückbau von 4 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise.

Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z. B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen (Lager-, Trommel- und Windenplätze), die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]).

Hinweise zum Verfahren:

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die Einwendungen gegen den Plan erhoben haben und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Die sonstigen Betroffenen müssen ihre Betroffenheit von dem Vorhaben in geeigneter Weise glaubhaft machen (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Die durch die Teilnahme oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Bekanntmachungstexte und Planunterlagen zum Vorhaben sind über folgende Internetseiten zugänglich:

https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau

(siehe Link unter der Rubrik „Laufende Verfahren“)

oder

www.uvp-verbund.de/freitextsuche

(siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)

Rechtsquellen

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.05.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 133)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154)

Koblenz, den 05.06.2023
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
- Regierungsdirektor -