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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Katzenschutzverordnung

Seit September 2021 ist die Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen im Gebiet der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - kurz: Katzenschutzverordnung - in Kraft.

Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern und die Tiere somit vor unnötigen Leiden und Schäden zu bewahren.

Erst in der letzten Woche wurde uns wieder eine Katzenmutter mit Kitten gemeldet, die wohl in einem Gartenhaus zur Welt kamen.

Um eine solche unkontrollierte Erhöhung der Katzenpopulation zu vermeiden, sieht die Rechtverordnung vor, dass Halter von sogenannten „Freigänger-Katzen“ verpflichtet sind, ihre Tiere kastrieren zu lassen.

Gleichfalls sind diese Katzen auch zu chippen und in einem bundesweiten Haustierregister zu einzutragen. Somit ist gewährleistet, dass bei vermeintlichen Fundtieren, diese direkt den Besitzern zugeordnet werden können und den Katzen ein Verbringen in ein Tierheim erspart bleibt.

Als verantwortungsvoller Tierhalter bitten wir Sie im Interesse des Tierschutzes und der Allgemeinheit um Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen. Den vollständigen Wortlaut der Rechtsverordnung können Sie auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link nachlesen:

https://www.vg-eisenberg.de/gemeinden/vg/satzungen/rechtsverordnung-zum-schutz-von-freilebenden-katzen-in-der-verba.pdf?cid=c8t

Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)