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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Ramsen Flurstraße - Bieterverfahren

Baugrundstücke zu verkaufen

Baugebiet „Flurstraße“ in Ramsen

Die Gemeinde Ramsen bietet die beiden zusammenliegenden Grundstücke Flur-Nr. 740 und 740/2 im attraktiven Baugebiet „Flurstraße“ zum Verkauf an. Die Gesamtfläche beträgt 2.400 m². Im vorderen Bereich der Grundstücke kann ein charmantes Einzelhaus errichtet werden – ideal für Familien oder Bauherren, die ihr Traumhaus verwirklichen möchten.

Besonderheiten der Grundstücke:

Bis zu einer Tiefe von 60 m sind die Grundstücke baulich nutzbar; der hintere Bereich ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen.

Die Grundstücke werden wegen ihrer geringen Breite nur gemeinsam verkauft.

Preisgestaltung:

Ausgleichsfläche (ca 1.523 m²): 3.046 €

Baufläche (ca.877 m², überbaubar): Mindestgebot 245.560 €

Der Verkauf erfolgt im Bieterverfahren, wobei sich das Gebot ausschließlich auf die bebaubare Fläche bezieht. Auf dem nachstehenden Planauszug ist die Lage und die Aufteilung der Grundstücke ersichtlich (gelb markiert Flächen)

 

Hinweise zur Gebotsabgabe

Interessenten werden gebeten, ihre Gebote nach Möglichkeit mit dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg bereitgestellten Formular abzugeben. Das Formular steht zum Herunterladen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eisenberg unter https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/verfuegbare-baugrundstuecke-in-den-einzelnen-ortsgemeinden/ zur Verfügung oder kann in Papierform im Rathausfoyer sowie beim Ortsbürgermeister der Gemeinde Ramsen abgeholt werden.

Die Gebote sind schriftlich und rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bauplatzgebot – Flurstraße“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg einzureichen.

Pro Bieter oder Bietergemeinschaft ist nur ein Angebot zulässig.

Das Mindestgebot für die überbaubare Fläche beträgt 245.560 €. Das Gebot ist in vollen Euro anzugeben; Cent-Beträge werden auf volle Euro abgerundet.

Die nicht überbaubare Fläche (Ausgleichsfläche) wird zu einem Festpreis von 3.046 € verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes für die überbaubare Fläche wird der Festpreis für die Ausgleichsfläche automatisch akzeptiert.

Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden am Submissionstermin geöffnet und anschließend ausgewertet. Es wird eine Rangliste erstellt – je höher das Gebot, desto höher ist der Platz in der Rangliste. Den Zuschlag für den Bauplatz erhält grundsätzlich der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die das höchste Gebot abgegeben hat/haben, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats der Gemeinde Ramsen. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Bauplatzes fällt der Gemeinderat. Bei gleichlautendem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los. Nachdem der Gemeinderat die Vergabe des Platzes beschlossen hat, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft informiert. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen der Gemeinde Ramsen eine definitive Entscheidung mitteilen, ob die angebotenen Grundstücke gekauft werden. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft die Entscheidung nicht innerhalb der Frist mitteilen, geht die Gemeinde davon aus, dass kein Kaufinteresse mehr besteht. In diesem Fall kann die Gemeinde ihr Angebot nicht aufrechterhalten und bietet den Bauplatz dem Bieter/der Bietergemeinschaft mit dem nächstniedrigeren Gebot bzw. mit dem Gebot in gleicher Höhe an.

Die Frist für die Abgabe eines Angebotes endet am 27.08.2026 um 16:00 Uhr.

Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs bei der Verbandsgemeinde-verwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg), können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentliche Angebotsöffnung (Submissionstermin) findet am 27.08.2026 um 16:30 Uhr im Trauzimmer des Rathauses, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg statt. Bei der Angebotseröffnung werden die eingegangenen Angebote gezählt, geöffnet und die Endbeträge der abgegebenen Gebote mitgeteilt. Es werden keine Namen der Bieter/Bietergemeinschaften genannt und es wird nicht bekanntgegeben, welches Angebot den Zuschlag erhält. Die Bekanntgabe des Höchstgebotes erfolgt nach Auswertung der Angebote und der Entscheidung im Gemeinderat. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer bei diesem Bieterverfahren nicht verpflichtet, das Höchstgebot zu akzeptieren. Er kann Gebote auch grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft wird auch nach der Entscheidung nicht öffentlich bekannt gegeben. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erhält/erhalten von der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg eine direkte Benachrichtigung.

Voraussetzungen und Bedingungen

Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft muss/müssen der/die Vertragspartner bzw. Erwerber im Kaufvertrag sein. Pro Bieter/Bietergemeinschaft darf max. 1 Angebot abgegeben werden. Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen müssen vom Bieter/der Bietergemeinschaft beim Erwerb der Grundstücke erfüllt werden. Die Sicherung der Bedingungen erfolgt über die vertragliche Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag über die Grundstücke, zwischen der Gemeinde Ramsen und dem Bieter/der Bietergemeinschaft.

Regelung im notariellen Kaufvertrag

- Kaufpreis, Ablösesumme, Beiträge und Kosten:

Der Bauplatz wird voll erschlossen veräußert. Im Kaufpreis enthalten sind die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße einschließlich Beleuchtung und Straßenoberflächenentwässerung gemäß Baugesetzbuch umfassen die Erschließungskosten auch die Einmalbeiträge für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß der derzeit gültigen Entgeltsatzung der Verbandsgemeindewerke Eisenberg (Pfalz) und des KAG.

Zudem sind die Kosten für die Herstellung eines Hausanschlusses für die Abwasserbeseitigung, die auf den öffentlichen Verkehrsraum bis zur Grundstücksgrenze entfallen, enthalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Vermessungskosten für die Einmessung der späteren Bebauung sowie die Kosten für Strom- und Telekommunikationsanschlüsse, die vom jeweiligen Versorgungsträger direkt abgerechnet werden. Sämtliche Kaufnebenkosten (Notar und Grundbuchamt), Gebühren und Steuern (auch Grunderwerbssteuer) werden vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis getragen.

- Ausgleichsfläche

Die Ausgleichsfläche ist mit einer Wiese anzulegen und darf weder gärtnerisch genutzt noch versiegelt werden. Zudem sind die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beachten und auszuführen.

Ausschluss eines Rechtsanspruchs und rechtliche Hinweise

Es besteht kein Rechtanspruch auf die Zuteilung der angebotenen Grundstücke. Sämtliche Aufwendungen des Bieters/der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dem Bieterverfahren sind selbst zu tragen. Es wird kein Maklerauftrag erteilt. Die Gemeinde Ramsen übernimmt keine Maklerentgelte. Für Fragen steht Ihnen Frau Hindenlang vom Fachbereich 2 unter der Telefonnummer 06351 407-507 sowie per Mail c.hindenlang@vg-eisenberg gerne zur Verfügung.

Ramsen, den 18.06.2026
gez. Arnold Ruster
Ortsbürgermeister