Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Ramsen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten der Amtsgerichte Kaiserslautern und Rockenhausen und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rockenhausen und des Land- und Amtsgerichts Kaiserslautern gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Freitag, dem 07.07.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 13.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Zimmer 213, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.