Wichtige Änderung bei Passbildern für Ausweisdokumente
Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen grundsätzlich nur noch digitale, biometrische Passbilder verwendet werden.
Gedruckte Passfotos sind ab dem 31. Juli 2025 nicht mehr zulässig. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der Papierbilder ausnahmsweise noch angenommen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können direkt vor Ort bei der Beantragung ihres Dokumentes bei uns im
Rathaus die Digitale Lichtbilder anfertigen lassen oder bei einem Fotografen.