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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 27/2026
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ramsen

für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

erhöht um

vermindert um

nunmehr festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

2.599.604,00 €

160.159,00 €

87.863,00 €

2.671.900,00 €

der Gesamt-betrag der Aufwendungen

2.593.333,00 €

90.205,00 €

14.646,00 €

2.668.892,00 €

der Jahresüberschuss

6.271,00

€ 3.008,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

154.465,00 €

151.202,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

494.000,00

€ 272.000,00 €

766.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

425.000,00 €

275.000,00 €

700.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

69.000,00 €

66.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 223.465,00 €

- 217.202,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Unverändert

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 1.904.000,00 € festgesetzt auf 1.899.736,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

560 v. H.

Grundsteuer B auf

560 v. H.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Steuersätze für die Hundesteuer bleiben unverändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 4.929.381,22 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 4.934.397,22 € und zum 31.12.2026 4.937.405,22 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Ramsen, den 22.06.2026
gez. Ruster
Ortsbürgermeister der Gemeinde Ramsen
Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 02.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 10.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).