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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ramsen für die Haushaltsjahre 2025/2026

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 1.786.000,00 € für 2025 und auf 1.904.000,00 € für 2026 festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  50,00 €

für den zweiten Hund  —  80,00 €

für jeden weiteren Hund  —  110,00 €.

Die Hundsteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  200,00 €

für jeden weiteren Hund  —  250,00 €.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit gültigen Fassung werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

Wirtschaftswegebeitrag  —  8,00 €/ha

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 3.916.683,77 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 3.918.183,77 €, zum 31.12.2025 3.923.199,77 € und zum 31.12.2026 3.929.470,77 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Eisenberg (Pfalz), den 27.05.2025
gez.
(Ruster)
Ortsbürgermeister der
Gemeinde Ramsen

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 10.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 18.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude, Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).