Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).
Bauleitplanung der Stadt Eisenberg-Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramsener Straße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Eisenberg hat am 13.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ramsener Straße“ beschlossen. Der Planentwurf wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2026 genehmigt. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes in der Planfassung „Juni 2026“ wird nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplans ist erforderlich, weil trotz eines großen Bedarfs in der Stadt Eisenberg, die als größerer Industriestandort im Donnersbergkreis auch einen bedeutsamen Arbeitsmarktstandort in der Region dar-stellt, keine weiteren gewerblichen Bauflächen zur Verfügung stehen. Insbesondere für eine geplante Betriebserweiterung einer ortsansässigen Firma werden geeignete Bauflächen benötigt.
Ein Teil der Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Da diese Fläche zur Deckung des Bedarfs nicht ausreicht, soll für die gesamte Fläche der beiden Flurstücke 393/10 und 393/4 ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebietes aufgestellt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ramsener Straße“ in der Planfassung „Juni 2026“ mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz, der artenschutzrechtlichen Voreinschätzung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit von 20. Juli bis einschließlich 21. August
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg unter
https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/
eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, 67304 Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Zimmer Nr. 227, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden.
Anregungen können schriftlich, möglichst in elektronischer Form (E-Mail an t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) bis zum 31.08.2026 geltend gemacht werden.
Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß §4 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.