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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
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Terminbestimmung

AZ: 1 K 28/21 Terminbestimmung - Blatt 396, 848 und1280

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Ramsen Blatt 396, 848 und 1280 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 24.08.2022 um 09.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal 1 versteigert werden:

Blatt 396

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2

Gemarkung Ramsen Flurstück 620/20

Hof- und Gebäudefläche

Mühlstraße 34

Blatt 848

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

Gemarkung Ramsen,

Wiese, In der Rohrwiese

Flurstück 635

Blatt 1280

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2

Gemarkung Ramsen, Flurstück 571

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 3

Gemarkung Ramsen, Flurstück 607

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 4

Gemarkung Ramsen, Flurstück 608

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 5

Gemarkung Ramsen, Flurstück 554

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 6

Gemarkung Ramsen, Flurstück 572

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 7

Gemarkung Ramsen, Flurstück 573

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 8

Gemarkung Ramsen, Flurstück 576

Landwirtschaftsfläche

Am Gänsberg

Verkehrswert gemäß §§ 74a Abs. 1 ZVG

Blatt 396

Flurstück 620/20

Verkehrswert: 120.000,00 EUR

Blatt 848

Flurstück 635

Verkehrswert: 11.800,00 EUR

Blatt 1280

Flurstück 571

Verkehrswert 1.548,00 EUR

Flurstück 607

Verkehrswert 6.109,00 EUR

Flurstück 608

Verkehrswert 1.673,00 EUR

Flurstück 554

Verkehrswert 2.917,00 EUR

Flurstück 572

Verkehrswert 2.501,00 EUR

Flurstück 573

Verkehrswert 1.927,00 EUR

Flurstück 576

Verkehrswert 2.428,00 EUR

Insgesamt

Verkehrswert 150.903,00 EUR

Lt. Vorliegendem Verkehrsgutachten ist das Flurstück 620/20 mit einem 1949 errichteten, im Jahr 1978 erweiterten (Anbau) und 1990 teilaufgestockten (Dachstuhl) Zweifamilienwohnhaus (Keller-, Erd- und Obergeschoß) sowie einem nicht fertiggestellten Nebengebäude (freistehender Lagerraum) mit einer Wohn-/ Nutfläche von ca. 216m² bebaut. Es besteht deutlicher Unterhaltungsstau. Bei Flurstück 635 handelt es sich um eine Wiese nebst Scheune und Gartenhaus; die übrigen Flurstücke werden landwirtschaftlich genutzt.

Beschlagnahme: 28.07.21

Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

gez.: Rauch, Rechtspfleger