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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 29/2026
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kerzenheim für das Haushaltsjahr 2026

für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

erhöht

um

vermindert

um

nunmehr

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

4.362.475,00 €

223.019,00 €

152.776,00 €

4.432.718,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.416.796,00 €

113.696,00 €

9.376,00 €

4.521.116,00 €

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

-54.321,00 €

-88.398,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

107.792,00 €

73.715,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

150.000,00 €

0,00 €

21.100,00 €

128.900,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

489.500,00 €

82.500,00 €

0,00 €

572.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-339.500,00 €

-443.100,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

231.708,00 €

369.385,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 339.500,00 € auf 443.100,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 1.685.000,00 € festgesetzt auf 1.680.966,00 €.

§ 5

Steuersätze

Unverändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.721.133,10 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 7.487.760,10 € und zum 31.12.2026 7.399.362,10 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Kerzenheim, den 02.07.2026
(Schmitt)
Ortsbürgermeisterin der
Gemeinde Kerzenheim

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 16.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).