Gemäß § 74 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist geändert worden ist, wird bekannt gegeben:
Der Plan für die Zulassung des bergbaulichen Vorhabens Erweiterung des Tontagebau „Doris“ der Firma Sibelco Deutschland GmbH, Ransbach-Baumbach, in der Gemarkung der Stadt Eisenberg, Verbandsgemeinde Eisenberg, Donnersbergkreis, wird gemäß § 52 Abs. 2 a in Verbindung mit den §§ 57 a und c Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 72 bis 74 VwVfG festgestellt.
Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben liegen in der Zeit vom
22.01.2024 - 05.02.2024
bei der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg (Pfalz), in den Zeiträumen
| Montag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Ferner ist Einsichtnahme beim Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Str. 5, 55129 Mainz, zu folgenden Dienstzeiten möglich:
| Mo. bis Do. | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr |
| und Fr. von | 09:00 bis 12:00 |
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim LGB angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen, die keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG).
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen sind neben dem obigen Bekanntmachungstext gem. § 27 a VwVfG ebenfalls auf der Internetseite des LGB (www.lgb-rlp.de) aufrufbar.