2. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Eisenberg für verschiedene Bereiche in der Stadt Eisenberg (Pfalz)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 BauGB
Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungs-planes der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 11.09.2019 für verschiedene Bereiche in der Stadt Eisenberg (Pfalz) gefasst.
Es handelt sich dabei um folgende Änderungsbereiche, für die bereits Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung der entsprechenden Bebauungspläne eingeleitet wurden:
| 1) | an die Ebertsheimer Straße angrenzende Fläche, die von „Gewerbefläche“ in „Mischgebietsfläche“ geändert werden soll; |
| 2) | an die Römerstraße angrenzende Fläche, die von „Dauerkleingärten“ bzw. „Flächen für Abgrabungen“ in „Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Festplatz sowie Sport- und Spielanlagen“ geändert werden soll; |
| 3) | am östlichen Rand des Bebauungsplanes „Industriepark Süd“ befindliche Fläche, die von „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ in „Gewerbeflächen“ geändert werden soll; |
| 4) | Flächen im Bereich des Bebauungsplanes (Campingplatz) „Ochsenbusch“, die von „Grünfläche“ in „Sondergebiet das der Erholung dient – Zweckbestimmung: Campingplatz für Dauercamping“ bzw. umgekehrt geändert werden sollen; |
| 5) | an die Ramsener Straße in Steinborn angrenzende Fläche, die von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grünland“ in „Gewerbefläche“ geändert werden soll. |
Zudem soll die Fläche des alten (roten) Sportplatzes in Eisenberg von „Grünfläche – Zweckbestimmung: Sportplatz“ in „Flächen für Versorgungsanlagen – Zweckbestimmung: Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ geändert werden. Hierfür soll erst später ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Flächen können den angefügten Plänen entnommen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Planentwurf mit den zeichnerischen Darstellungen sowie die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichtes sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/
Das Einsehen der Unterlagen ist vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 möglich.
Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg (Pfalz), während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr), eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung (06351/407-504) wird gebeten. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Anregungen können schriftlich, möglichst in elektronischer Form (E-Mail an t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) bis zum 28.02.2025 geltend gemacht werden.
Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.