Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe – vom 26.06.1990 (BGBl. I S. 1163) und des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 (GVBl. S. 213) sowie des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
In § 8 a Abs. 2 „Kosten der Mittagsverpflegung“ wird der Text wie folgt geändert:
Die Beitragshöhe für die Mittagsverpflegung wird ab dem Kita-Jahr 2025/2026 mit 4,50 € pro Mittagessen und ab dem Kita-Jahr 2026/2027 mit 5,00 € pro Mittagessen festgesetzt.
Die 4. Änderung der Satzung für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte „Haus für Kinder“, tritt zum 15.08.2025 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).